Für viele Menschen ist ein gemeinsamer Abend mit gutem Fleisch, ein paar Bratwürsten und was sonst noch alles auf den Grill kann ein gelungener Abschluss nach einem harten Arbeitstag.
Doch nicht jeder Mensch hat das Glück, einen Garten zu besitzen, in welchem das Grillfest steigen kann. Doch wo ist das Grillen eigentlich erlaubt? Dürfen Sie in einem Park oder auf Ihrem eigenen Balkon den Grill anschmeißen oder drohen dafür Bußgelder?
Diesen Fragen geht der nachfolgende Artikel auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Grillen auf dem Balkon
In den eigenen vier Wänden zu grillen, ist in den meisten Fällen keine gute Idee. Der Geruch kann sich noch Wochen in der Wohnung halten. Viele Menschen verlagern das Grillen daher auf den Balkon.
Doch ist das überhaupt erlaubt? Auf diese Frage gibt es tatsächlich keine pauschale Antwort. Grundsätzlich greift in diesem Fall nämlich das Mietrecht. Insofern kann der Vermieter entscheiden, ob er das Grillen auf dem Balkon erlaubt oder nicht.
Er kann zum Beispiel in der Hausordnung festlegen, dass Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen sogar mit einer Kündigung des Mietvertrages rechnen.
Ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, müssen Sie zwingend sicherstellen, dass vom Grill selbst keine Gefahr für andere Mieter ausgeht. Kommt es nämlich zu einem Brand, müssen Sie als Grillmeister in aller Regel die Kosten für den Feuerwehreinsatz bezahlen.
Zudem kann eine extreme Rauchentwicklung zu Streit mit den Nachbarn führen. Um Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, vorab mit den anderen Bewohnern des Hauses abzusprechen, ob es für sie in Ordnung ist, wenn auf Ihrem Balkon der Grill betrieben wird.
Außerdem sollten Sie für das Grillen auf dem Balkon stets einen elektrischen Grill verwenden. Bei einem Holzkohlegrill ist die Gefahr von überspringenden Funken und der Entwicklung großer Rauchwolken gegeben.
Wo Sie beim Grillen ein Bußgeld riskieren
Doch wo dürfen Sie eigentlich Grillen, wenn die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon untersagt? Wer jetzt auf die Idee kommt, einfach in einen Park zu gehen, sollte aufpassen: Dort ist das Grillen in vielen Fällen verboten.
Wenn Sie sich nicht daran halten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Für diese kann ein Bußgeld ausgesprochen werden. Wie hoch die Geldbuße ausfällt, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie die Ordnungswidrigkeit begehen.
Es gibt nämlich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, die Bundesländer legen die Höhe der Bußgelder selbst fest. So zahlen Sie zum Beispiel in der Hauptstadt Berlin mindestens 20 Euro, während es in München schon mindestens 35 Euro sind.
Wollen Sie also im Park grillen, müssen Sie sicherstellen, dass das Grillen in diesem Bereich ausdrücklich erlaubt ist
Weitere Infos rund um das Grillen auf dem Balkon oder im freien sowie weitere Bußgelder aus einzelnen Bundesländern, wenn Sie auf Flächen grillen, auf denen das nicht gestattet ist, finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/grillen/