Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW hat die aktuell gängigen Sprachassistenten von Amazon, Google und Apple genauer unter die Lupe genommen. Es sollte herausgefunden werden, wie gut und zuverlässig die Geräte auf die Spracheingabe reagierten. Dabei stellte sich heraus, dass alle Geräte sich zu schnell aktivierten. Zudem sei noch die Datensicherheit bei den Sprachassistenten mehr als ausbaufähig.
“OK, Kuchen” und “Ham wa schon” zum Aktivieren
Während Google Home nur auf den Befehl “OK, Google” und Amazons Alexa nur auf “Amazon” oder “Alexa” reagieren sollen, sieht dies in der Realität gänzlich anders aus. Wie bereits viele Nutzer der Geräte berichteten, aktivieren sich die Sprachassistenten auch bei ähnlich klingenden Wörtern sehr schnell. Eigentlich sollten die Geräte jedoch nur auf die jeweils festgelegten Signalwörter hören und ansonsten inaktiv sein. Im Test der Verbraucherzentrale NRW stellte sich jedoch heraus, dass bereits ähnlich klingende Worte und Satzkombinationen ausreichen, um die Geräte aus dem Schlaf zu holen. So sprang beispielsweise Amazons Alexa in den aktiven Lauschmodus, wenn ein dialektisch gefärbtes “Ham wa schon” (Amazon) ausgesprochen oder ein Gecko (Echo) genannt wurden. Doch auch Google ist mit seinem Google Home nicht wirklich besser aufgestellt. OK, Kuchen und das Wort Guglhupf genügten auch hier, um den Sprachassistenten in den aktiven Modus zu versetzen.
Deutliche Mängel beim Datenschutz der Sprachassistenten
Der Datenschutz ist bei den Sprachassistenten seit ihrer Einführung ein ewiger Quell der Diskussionen. Die Verbraucherzentrale NRW stellte im Test fest, dass die Daten zwar mit sicherer SSL-Verschlüsselung übertragen wurden, aber dennoch keine umfassende Datensicherheit gewährleistet werden kann. Wird beispielsweise der Sprachassistent in einem ungesicherten WLAN eingesetzt, können die Daten dennoch abgefangen werden. Auch werden zwischen den einzelnen Komponenten des Anbieters, also zwischen App, Sprachassistent und dem Backend-Server laufend Daten übertragen. Der Inhalt dieser Daten ist jedoch für den Nutzer weder ersichtlich noch durch eine Anfrage bei Google erklärbar.
Datennutzung und Werbung
Eine weitere Befürchtung der Verbraucherzentrale: Da beispielsweise Google von seinem Nutzer bei der Installation des Assistenten verlangt, dass die Daten für Werbung und Cookies genutzt werden können, sei es möglich, die Gesprächsdaten auch für diese Maßnahmen zu verwenden. Bislang habe Google auch nur sehr sporadisch auf die verschiedenen Anfragen einzelner Nutzer reagiert. Allerdings hat Google vor kurzem erst der Mahnung der Verbraucherschützer nachgegeben und die unzulässigen Datenschutzbestimmungen gestrichen. Zudem unterschrieb der Konzern eine Unterlassungserklärung zur Nutzung der bisher gewonnenen Daten. Die Verbraucherzentrale NRW betont jedoch, dass man sich als Nutzer von digitalen Sprachassistenten immer im Klaren darüber sein sollte, dass Daten auch ohne direkte Absicht an den Anbieter übertragen werden könnten.